
1. Veranstalter
Veranstalter ist Opti-Drive Group. Opti-Drive Fahrtechnik führt unter dem Namen „snowdrive.ch“ Sicherheits- Fahrertrainings im Winter durch. Im weiteren Veranstalter genannt.
2. Teilnehmer
Die Teilnehmer am Sicherheits- Fahrertraining müssen, soweit im Programmbeschrieb nicht anders vermerkt, einen gültigen Führerausweis vorweisen können und die Teilnahmegebühr bezahlt haben.
3. Leistungen
Die Leistungen des Veranstalters umfassen, soweit im Programmbeschrieb nicht anders vermerkt, die Durchführung des Sicherheits- Fahrertrainings in Theorie und Praxis auf den zur Verfügung gestellten BMW und Mini Fahrzeugen einschliesslich eines Znüni oder Zvieri.
4. Ansprüche
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Sicherheits- Fahrertrainingteil. Er verzichtet auf Ansprüche und Rückgriffe, die über die Leistungen der Veranstalter-Haftpflichtversicherung hinausgehen, insbesondere gegenüber Opti-Drive, Behörden und anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
5. Fahrdisziplin
Fahrdisziplin wird vorausgesetzt. Während der gesamten Dauer des Sicherheits- Fahrertrainings sind die Beauftragten des Veranstalters (Trainer/Kursleiter) den Teilnehmern gegenüber weisungsbefugt. Aus Sicherheitsgründen besteht während der Veranstaltung unter den Teilnehmern ein striktes Überholverbot. Ausnahmen bei einzelnen Übungen werden durch ausdrückliche Weisungen des jeweils verantwortlichen Trainers geregelt. Bei groben Verstössen gegen die Fahrdisziplin ist die Trainingsleitung befugt, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschliessen. Eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.
6. Vollkasko
Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sind für Fahrten auf dem vom Instruktor oder Kursleiter vorgegebenen Gelände und/oder Strecke während des Kurses unter Anweisung der Trainer oder Kursleiter von Beginn bis zum Schluss der Veranstaltung mit einer Vollkaskoversicherung versichert.Bei grobfahrlässiger Fahrweise, Nichtbefolgen der Anweisungen der Trainer oder Kursleiter, bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten wird ein Selbstbehalt von 10% der Schadenssumme, mindestens jedoch CHF 2'000.00 dem Schadenverursacher von Opti-Drive in Rechnung gestellt. Eventuelle Schäden sind unverzüglich dem zuständigen Trainer oder Kursleiter zu melden.
7. Abmeldungen
Abmeldungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Geschieht dies nicht in schriftlicher Form, ist die Abmeldung ungültig.
Sollte ein Teilnehmer seine Anmeldung annullieren, gilt nachfolgender Kursbetrag als geschuldet:
30 bis 8 Tage vor Datum: 50%
7 bis 0 Tage vor Datum: 100%
Opti-Drive entscheidet in begründeten Fällen über die Zurückerstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühr.
9. Verschiebungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Sicherheits- Fahrertraining aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. In einem derartigen Fall wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weiter gehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand 9000 St.Gallen vereinbart.
Stand 22.10.2010